Die Leistungsbewertung im Fach Informatik wird im Besonderen durch Fachkonferenz-Beschlüsse festgelegt. Diese basieren fachspezifisch auf den Rahmenlehrplänen (Informatik) und Hinweisen der Fachaufsicht durch Fachbriefe (Informatik). Allgemeine Grundsätze zur Leistungsbewertung finden sich im Schulgesetz und entsprechenden Ausführungsvorschriften.
Allgemeine Grundsätze zur Leistungsbewertung finden sich in den allgemeinen Rechtsvorschrifte für Berlin und Brandenburg.
- Leistungsbewertung im Kontext des Rahmenlehrplans 1-10 (Berlin und Brandenburg)
(Allgemeine) Rechtliche Grundlagen Berlin
- Geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Berlin (Quelle: Portal des Vorschrifteninformationssystems und der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin)
Dort ist insbesondere von Interesse:- Schulgesetz § 58: Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse
- Grundschulverordnung - GsVO: Lernerfolgsbeurteilung und Qualitätssicherung, §§ 19, 20, 21
- Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO
Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse, §§ 19, 20, 21
Leistungsdifferenzierung, Leistungsbewertung, § 27
Anlage 5: Tabelle der Notenstufen und Punktwerte an der Integrierten Sekundarschule im leistungsdifferenzierten und nicht leistungsdifferenzierten Unterricht
- AV Prüfungen - auf der Überblicksseite zu den Rechtsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
(Allgemeine) Rechtliche Grundlagen Brandenburg
Leistungsbewertung in der SEK II
- Online-Klausurgutachten Berlin
- Online-Klausurgutachten Brandenburg
Redaktionell verantwortlich: Frank Oppermann
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.