Zweiter Bildungsweg im Berliner Bildungswesen
Der zweite Bildungsweg eröffnet die Möglichkeit, einen gewünschten Abschluss, der in der Schulzeit nicht erreicht wurde, nachzuholen.
Es können alle Abschlüsse nachgeholt werden, die denen der allgemein bildenden Schule entsprechen:
- Hauptschulabschluss,
- erweiterter Hauptschulabschluss,
- mittlerer Schulabschluss (vormals Realschulabschluss),
- allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Ebenso kann die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Um dies zu erreichen gibt es verschiedene Wege wie den Tageslehrgang, den Abendlehrgang oder die Nichtschüler-Prüfung.
Nähere Informationen können auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgerufen werden.
Zweiter Bildungsweg im Brandenburgischen Schulwesen
Wer als Erwachsener höherwertige schulische Abschlüsse (einschließlich sonstiger schulischer Berechtigungen wie den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder das Latinum und das Graecum) erwerben will, hat die Möglichkeit, auch nachträglich schulische Abschlüsse zu erwerben. Geregelt ist der Zweite Bildungsweg in Brandenburg in der Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung).
Für die Bildungsgänge des Zweiten Bildungswesens gibt es keine gesonderten Rahmenlehrpläne. Daher nutzen Sie bitte die folgenden Seiten
In Brandenburg haben Sie folgende Möglichkeiten des Erwerbs schulischer Abschlüsse und Berechtigungen im Erwachsenenalter:
Allgemeine Hochschulreife:
Schulen des ZBW (TZ,VZ), VHS (TZ), OSZ (TZ), Nichtschülerprüfung (PR)
Fachhochschulreife:
Telekolleg (MV), Sonderlehrgänge für Spätaussiedler (VZ)
Schulischer Teil der Fachhochschulreife:
Schulen des ZBW (TZ,VZ), VHS (TZ), OSZ (TZ)
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife:
Schulen des ZBW (TZ,VZ), VHS (TZ), OSZ (TZ), Nichtschülerprüfung (PR)
Erweiterter Hauptschulabschluss/ Erweiterte Berufsbildungsreife:
Schulen des ZBW (TZ,VZ), VHS (TZ), OSZ (TZ), Nichtschülerprüfung (PR)
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife:
Schulen des ZBW (TZ,VZ), VHS (TZ), OSZ (TZ), Nichtschülerprüfung (PR)
Zur Übersicht über die Möglichkeiten des Erwerbs schulischer Abschlüsse und Berechtigungen im Erwachsenenalter auf den Seiten des MBJS
Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Unterrichts berufstätig ist, besucht im Abendunterricht einen im Umfang leicht reduzierten Lehrgang (daher »Teilzeitform«) entweder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges oder in besonderen schulabschlussbezogenen Lehrgängen, die in der Regel an Volkshochschulen angeboten werden.
Wer nicht berufstätig ist, besucht einen Lehrgang in Vollzeitform an einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Die Schulen des Zweiten Bildungsweges führen in Teilzeitform schulabschlussbezogenen Lehrgänge der Sekundarstufen I und II sowie in Vollzeitform nur die Sekundarstufe II.
Wer nicht regelmäßig eine Schule besuchen kann oder will und die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder die Fachhochschulreife anstrebt, kann am Telekolleg teilnehmen. Im Telekolleg wird hauptsächlich selbst gesteuert zu Hause gelernt. Ganz ohne den Besuch einer schulischen Einrichtung können schulische Abschlüsse auch ausschließlich durch eine sogenannte Nichtschülerprüfung erworben werden.
Nähere Informationen können auf der Homepage des Ministeriums für Jugend,Bildung und Sport abgerufen werden.
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Dokumente und Materialien
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.