Vergleichende Arbeiten zum Erwerb der Berufsbildungsreife und zum Erwerb des der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschlusses für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf "Lernen" in der Jahrgangsstufe 10 bzw. des berufsorientierenden Abschlusses
Um die Berufsbildungsreife zu erreichen, müssen Schülerinnen und Schüler an den Vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen und dabei ausreichende Leistungen erzielen (oder nicht ausreichende Leistungen ausgleichen).
Die Berufsbildungsreife kann am Ende der 9. oder der 10. Jahrgangsstufe erworben werden. Schülerinnen und Schüler, die die BBR am Ende der Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben, können am Ende der Jahrgangsstufe 10 erneut an den Vergleichenden Arbeiten teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen" können den berufsorientierenden Abschluss oder einen mit der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss erwerben. Auch für diese Abschlüsse wird die Vergleichende Arbeit genutzt.
Zur Vorbereitung auf diese Vergleichende Arbeit finden Sie für das Fach Mathematik hier eine Materialsammlung.
Für das Fach Deutsch finden Sie ein Beispiel für die Vergleichende Arbeit im Fachbrief Deutsch Nr. 21.
Weitergehende Informationen zu den oben genannten Abschlüssen können Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile nachlesen.
Redaktionell verantwortlich: Uta Lehmann, LISUM
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